ARTY SHOW – Ausschreibung
Versuchen Sie es – treten Sie in den Dialog mit der Strasse!
Arty Show lädt Künstler:innen ein, mit der Strasse in Dialog zu treten – ein lebendiger, unvorhersehbarer und weitaus anspruchsvollerer Raum als traditionelle Ausstellungsorte.
Schaufenster werden zum Treffpunkt zwischen Kunst und Passant:innen.
Eine gemischte Jury – Mitglieder des Komitees und zwei eingeladene Gäste – achtet auf Vielfalt: aufstrebende und etablierte Kunstschaffende, unterschiedliche Disziplinen, lokale wie Talente aus der ganzen Schweiz. Sie schlägt Künstler-Geschäft-Paare vor, sodass sich die Welten gegenseitig bereichern und jeder Stadt eine eigene Farbe verleihen.
Im Oktober öffnen wir die Bewerbungen für Aarau, Lausanne und Davos.
Im April öffnen wir die Bewerbungen für Sion, Neuchâtel und La Chaux-de-Fonds. Informieren Sie mich bei Eröffnung
Um eine fruchtbare Zusammenarbeit sicherzustellen, möchten wir bestimmte Punkte klären und Sie bitten, die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen zu lesen und zu beachten.
Teilnahmegebühren
Die Veranstaltung basiert auf Freiheit und Austausch. Weder Künstler:innen noch Geschäfte müssen Teilnahmegebühren zahlen. Es wird kein Prozentsatz vom Verkauf der Kunstwerke abgezogen. Der Verein trägt die Kosten für Organisation und Kommunikation.
Bewerbungen
Künstler:innen müssen ihre Kontaktdaten, Fotos ihrer Arbeiten und einen kurzen biografischen Text bereitstellen. Die Fotos und Texte werden für die Veranstaltungsförderung zur Verfügung gestellt. Geschäfte werden entlang der Route kontaktiert. Vorzug wird Geschäften gegeben, die im Vorjahr teilgenommen haben.
Jury
Eine gemischte Jury, bestehend aus Mitgliedern des internen Komitees und zwei externen Mitgliedern, wählt die Künstler:innen aus, um die künstlerische Vielfalt sicherzustellen. Jede Stadt trägt durch diese künstlerischen Entscheidungen ihren eigenen einzigartigen Beitrag zur Veranstaltung bei.
Bestätigung der Binome
Nach Bekanntgabe des Binoms (Künstler:in – Geschäft) sendet der/die Künstler:in einen Entwurf der vorgeschlagenen Schaufenstergestaltung an die Organisation zwecks Validierung, in Zusammenarbeit mit dem Geschäft. Es ist wichtig, dass sich beide Parteien darüber einig sind, wie die Kunstwerke ausgestellt werden.
Schaufensterinstallation
Falls dieser Termin für Sie nicht passt, laden wir Sie ein, in Absprache mit Ihrem Partner eine alternative Zeit zu vereinbaren. Bitte vergessen Sie nicht, die Installationszeit und das Datum mit unserem Team mitzuteilen.
Kunstwerkpreise
Es ist obligatorisch, den Preis jedes Kunstwerks im Schaufenster anzugeben oder anzugeben, ob sie nicht zum Verkauf stehen. Die Details des Verkaufs werden zwischen dem Künstler und dem Händler vereinbart.
Führungen
Künstler:innen, die ihre künstlerische Perspektive mit der Öffentlichkeit teilen möchten, und Geschäfte, welche die Öffentlichkeit nach dem Besuch für einen freundlichen Moment willkommen heißen möchten, werden gebeten, ihr Interesse zu signalisieren.
Beschilderung
Für die Kohärenz der gesamten Route wird an jedem Schaufenster in einer Höhe von etwa 1,30 Metern über dem Boden ein selbstklebendes Schild (Tafel) im Format 166 mm x 486 mm angebracht, das Informationen über den Künstler und die Route enthält, sowie ein Flyerhalter.
Verantwortung
Das Geschäft ist für etwaige Schäden an den von ihm verwahrten Objekten verantwortlich. Die Verantwortung der Künstler:innen kann in Frage gestellt werden, wenn die Stücke auf einem Durchgang platziert sind, keine Stabilität aufweisen oder eine fehlerhafte Befestigung haben. Die Verantwortung des Publikums kann bei Missbrauch in Frage gestellt werden.
« Alle Kaufhäuser werden zu Museen, und alle Museen werden zu Kaufhäusern. »
